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Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S und G schließen einen Vertrag, in dem sie sich verpflichten, die Zwangsvollstreckung nicht in Gesellschaftsanteile der jeweils anderen Partei zu betreiben. Wegen einer offenen Geldforderung gegen S pfändet G dennoch den Anteil der S an einer GbR, die mit Sportwagen handelt. S möchte sich gegen die Pfändung wehren.
Einordnung
Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag
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