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Unentgeltlichkeit der Zuwendung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Sportmanagerin S verspricht Trainer T mündlich, dass er €1000 bekommt, wenn er die Fußballmannschaft dazu bringt die Meisterschaft zu gewinnen. Die Fußballmannschaft gewinnt.
Einordnung
Unentgeltlichkeit der Zuwendung
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§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB, Grundfall
Schwester S erklärt ihrem Bruder B, dass sie ihm gerne ihr Auto schenken würde, da sie eh nur noch Fahrrad fahren würde. B erklärt sich damit einverstanden. Das Auto soll in vier Wochen übergeben werden.

§ 518 Abs. 1 S. 2 BGB, Grundfall
A will dem B etwas Gutes tun. A erklärt B schriftlich, dass er anerkenne, dem B €1.000 zu schulden. B erklärt sich damit einverstanden.