4,7(9.911 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 518 Abs. 1 S. 2 BGB, Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A will dem B etwas Gutes tun. A erklärt B schriftlich, dass er anerkenne, dem B €1.000 zu schulden. B erklärt sich damit einverstanden.
Einordnung
§ 518 Abs. 1 S. 2 BGB, Grundfall
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 518 Abs. 2 BGB, Grundfall
A einigt sich mit seinem Freund B schriftlich darüber, ihm sein Auto zu schenken. Zwei Wochen später übereignet er dem B das Auto.

§ 518 Abs. 2 BGB und andere Formmängel
Der alte Herr H verspricht seiner Tochter T schriftlich, ihr in zwei Wochen sein gesamtes gegenwärtiges Vermögen zu schenken. Er habe sowieso nicht mehr lange zu leben. Zwei Wochen später übereignet er der T sein gesamtes Vermögen.