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Gesetzliche Verpflichtungsermächtigung - die Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
F und M sind verheiratet und haben einen gemeinsamen Haushalt. Da der Staubsauger seit Kurzem kaputt ist, geht M ohne Fs Wissen ins Geschäft des V und kauft in seinem und in Fs Namen ein neues Gerät. Die Bezahlung soll bei Lieferung am nächsten Tag erfolgen.
Einordnung
Gesetzliche Verpflichtungsermächtigung - die Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB
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Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
Der stets unaufmerksame Ehemann M stößt leicht fahrlässig beim Staubsaugen in der gemeinsamen Wohnung den teuren Computer seiner Frau F um. Der Computer fällt auf den Boden und wird beschädigt.
Rechtsfolgen (Fall)
M ist mit F verheiratet. Anlässlich des Jahrestage möchte er einen neuen Anzug haben und diesen mit seinen eigenen Mitteln kaufen. Deshalb vereinbart er mit Verkäufer V Ratenzahlung. Bereits bei Kaufvertragsabschluss übereignet V den Anzug an M. V wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass M verheiratet ist.