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Auskunftsverweigerung erst im Prozess

einfach
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8. Mai 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Zeuge Z wird im Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte B vernommen. Trotz Belehrung, dass er keine sich selbst belastenden Aussagen treffen muss (§ 55 StPO), sagt Z aus und belastet sich und B. Erst in der Hauptverhandlung beruft er sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht.

Einordnung

Auskunftsverweigerung erst im Prozess

Wie funktioniert Jurafuchs?

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