Jurafuchs

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Ausnahme vom Verwertungsverbot: Vernehmung durch Richter

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8. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Zeuge Z wird im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen und dabei ordnungsgemäß über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Von diesem macht Z zunächst keinen Gebrauch. Erst in der Hauptverhandlung verweigerte er sein Zeugnis.

Einordnung

Ausnahme vom Verwertungsverbot: Vernehmung durch Richter

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