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Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten, vertraglich zugesicherten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.
Einordnung
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
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Verbraucherin V beauftragt Unternehmerin U, ihr ein eigenes Videospiel nach ihren Vorstellungen zu fertigen. U überreicht V das Spiel. Zunächst ist V glücklich und bezahlt U. Nachdem V das Spiel aber drei Monate gespielt hat, hängt sich das Spiel plötzlich ständig auf.