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Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB): 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung

Verbraucherin V mietet von Unternehmer U ein Textbearbeitungsprogramm. Nach zwei Jahren lassen sich Dateien ab und zu nicht mehr in eine pdf-Datei umwandeln. Als V um Problembehebung bittet, erwidert U, das Problem läge an ihrem Umgang und sei nicht mangelhaft geliefert worden.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Aktualisierungspflicht fehlende Benachrichtigung

Verbraucherin V kauft 2022 bei Unternehmer U ein Computerprogramm und nutzt dieses eifrig. Wie jedes Halbjahr erscheint auch 2023 ein neues Update, welches sich V runterladen kann. V weiß davon allerdings nichts und erfährt davon auch nicht auf andere Weise.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Grundfall: Schadensersatz

Verbraucherin V bucht bei Unternehmerin U Online-Yogakurse, die V abrufen kann, wann sie möchte. V hat nach 15 Tagen noch keinen Zugriff auf die Kurse. Einer ausdrücklichen Aufforderung zur Bereitstellung ist U nicht nachgekommen. V bucht Yogakurse bei einem anderen Anbieter.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2

Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U ein Computerprogramm. Wenig später erscheint ein neues Update, um Fehler zu beheben. Um darüber zu informieren, schreibt U V eine E-Mail, die V nie liest. Wenig später hängt sich das Programm aufgrund der Fehler ständig auf.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Aktualisierungspflicht angemessener Zeitraum

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U eine App für €0.99. Die App ist speziell für ein einmaliges Musikfestival konzipiert, an welchem V teilnimmt. Diese erhält nach drei Jahren keine Aktualisierungen mehr.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Aktualisierungspflicht

Verbraucherin V mietet von Unternehmerin U ein Textverarbeitungsprogramm. Die Sicherheitsupdates sind nach fünf Jahren vollkommen veraltet. Im Übrigen ist die gewöhnliche Verwendung durch die genügsame V nicht beeinträchtigt.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Werklieferungs- und Werkverträge II

Verbraucherin V beauftragt Unternehmerin U, ihr ein eigenes Videospiel nach ihren Vorstellungen zu fertigen. U überreicht V das Spiel. Zunächst ist V glücklich und bezahlt U. Nachdem V das Spiel aber drei Monate gespielt hat, hängt sich das Spiel plötzlich ständig auf.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Rechtskauf

Studentin S schreibt gerade an ihrer Hausarbeit für die Große Übung im Zivilrecht. Hauptgegenstand sind die neuen §§ 327 ff. BGB. Da sich S in dem Gebiet noch gar nicht auskennt, kauft sie von Unternehmerin U ein E-Book dazu.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Abgrenzung zu § 445a f. BGB

Händler H deckt sich bei Hersteller R mit Smartwatches ein. Eine dieser Smartwatches verkauft H an Verbraucherin V. Es stellt sich heraus, dass das Betriebssystem der Uhr mangelhaft ist. V verlangt Nacherfüllung.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Haftungsausschluss nach Mitteilung des Mangels

Verbraucherin V mietet bei Unternehmerin U einen Musik-Streamingdienst. Nach Bereitstellung kann V wegen eines Fehlers im System nicht mehr darauf zugreifen. Dies meldet sie U. U fragt V, ob eine Nachbesserung in einem Monat für V in Ordnung wäre. V stimmt zu.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Haftungsausschluss bei Vertragsschluss

Verbraucherin V mietet von U einen Cloudservice. Im Vertrag wird vereinbart, dass Gewährleistungsansprüche statt 12 Monaten nach Bereitstellungsende, bereits in sechs Monaten verjähren sollen. Darauf beruft sich U, als V 10 Monate nach Vertragsende einen berechtigten Schadensersatzanspruch geltend machen will.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verjährung 2

Verbraucherin V mietet von Unternehmerin U für vier Jahre ein Textverarbeitungsprogramm. Sie vereinbaren, dass dieses für zwei Jahre regelmäßig aktualisiert wird. Nach 3 ½ Jahren hängt sich das Programm ständig auf, wovon V der U berichtet. U reagiert nicht. Ein halbes Jahr nach Mietende verlangt V Schadensersatz.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verjährung 1

Verbraucherin V kauft bei Unternehmerin U am 02.01.2022 ein Spiel für ihre Konsole. Als das Spiel am 05.01.2022 bei ihr ankommt, will es V sofort spielen. V stellt aber fest, dass es nicht mit ihrer sehr geläufigen Konsole kompatibel ist. V vergisst die Angelegenheit, fordert aber am 03.01.2024 Ersatz.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz statt der Leistung (§§ 327 i Nr. 3 Var. 2, 327 m III S. 1 BGB)

Verbraucherin V kauft bei Unternehmer U eine seltene CD. Die CD ist allerdings beschädigt. Als V den U um Nacherfüllung bittet, stellt U der V eine falsche CD bereit. V kauft sich darauf bei Händlerin H die CD. Diese kostet dort aber €30 mehr. V will von U die Mehrkosten.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz neben der Leistung (§§ 327i Nr. 3 Var. 1, 280 I BGB)

Verbraucherin V kauft von Unternehmerin U eine Antivirensoftware. Es stellt ich heraus, dass die Software selbst mit einem Virus befallen ist. V muss deshalb ihren Computer neu aufsetzen. Dabei geht ihr auch ein E-Book verloren, welches sie für €10 gekauft hatte.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Minderung (§ §§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)

Verbraucherin V kauft von Unternehmer U die neuste Version eines Videospiels. V fällt auf, dass es sich bei dem bereitgestellten Spiel um die vorletzte Version handelt. U weigert, sich, V das neue Spiel bereitzustellen. V möchte nicht mehr den vollen Preis zahlen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Vertragsbeendigung

Zum Schutz ihres Computers kauft Verbraucherin V von Unternehmer U eine Antivirensoftware. Bei der Installation stellt sich heraus, dass die Software selbst von Viren befallen ist. V findet das absolut unerhört und möchte mit V und dem Vertrag nichts mehr zu tun haben.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Nacherfüllung (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)

Verbraucherin V kauft sich bei Unternehmerin U ein für Vs Auto passendes Navigationssystem. Nach einem Jahr merkt V bei der Nutzung, dass das Kartennetz veraltet ist. Updates des Systems gab es schon länger nicht. V bittet U um eine Erneuerung der Karten.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Fall: Beweislastumkehr, § 327k BGB

V bestellt bei Unternehmer U eine CD. Als diese ankommt, spielt V sie rauf und runter. Nach zwei Monaten lässt sie sich jedoch nicht mehr abspielen, obwohl sie keine Kratzer hat. Als V den U kontaktiert, erwidert U, dass der Fehler der CD an ihr liege. Er könne da nichts machen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Fall: Abweichende Vereinbarung (§ 327h BGB)

V bekommt von Unternehmerin U eine Testversion eines Computerspiels zur Verfügung gestellt. Bei dieser kommt es zu Problemen. U informiert V, dass das Spiel nicht in dieser Version auf den Markt kommt. V kauft das neue Spiel, was einwandfrei funktioniert. Im Vertrag steht ausdrücklich die neue Version.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Fall: Objektiver Mangel

Der Streaming-Dienst D wirbt mit Künstlerin K. Das Streamen ihrer drei Alben soll ausschließlich bei D möglich sein. Fan F schließt deshalb mit D einen Vertrag über die Nutzung des Dienstes. In der App des D muss F aber feststellen, dass ausschließlich die ersten zwei Alben der K erhältlich sind.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Fall: Subjektiver Mangel

Verbraucherin V kauft bei Händlerin H einen 24h-Online-Zugang für ihren Lieblingsfilm in ultra-HD. Die Bildqualität lässt V extra in den Vertrag aufnehmen. Als V den Stream abspielen will, stellt sie erschrocken fest, dass das Bild völlig verpixelt ist.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verspätete Bereitstellung digitaler Inhalte

Verbraucherin V ist großer Musikfan. Deshalb kauft sie von Unternehmerin U ein neues Album ihrer Lieblingskünstlerin für €10. Sie vereinbaren, dass V auf das Album online in Us App Mango Music zugreifen kann. V kann auch nach zwei Tagen noch nicht auf das Album zugreifen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet

K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten, vertraglich zugesicherten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Ware mit digitalen Elementen

Verbraucherin K liebt Gadgets und möchte mehr auf ihre Fitness achten. Deshalb kauft sie sich im Elektronikfachmarkt der Unternehmerin V eine Smart-Watch. Auf der Smartwatch ist das notwendige Betriebssystem bereits installiert.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Sache mit digitalen Produkten

Nach einem Zahnarztbesuch ist Verbraucherin K motiviert, endlich ihre Zahnpflege in Angriff zu nehmen. Deswegen kauft sie im Laden der Unternehmerin V eine elektrische Zahnbürste inklusive App für ihr Handy. Die App zeigt an, wie sie ihre Zähne putzen soll und speichert die Daten anschließend.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Paketvertrag, § 327a BGB

K möchte einen neuen Fernseher. Deswegen geht sie in den Elektronikfachmarkt der V. Dort ist das von K gewünschte Modell zusammen mit einem Ein-Jahres-Abo von dem Streaming-Dienst „Himmel“ im Angebot. K freut sich über den Schnapper und kauft den Fernseher von V.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Spezifikationen des Verbrauchers (§ 327 Abs. 4 BGB)

K möchte ihrer Freundin zum Jahrestag ein Geschenk machen. Dafür engagiert sie die professionelle Designerin V, die nach Ks Vorstellungen eine Skulpturdatei entwerfen soll. K zahlt an V hierfür 0,001 Bitcoin. Mittels dieser Datei druckt K an ihrem 3D-Drucker die Skulptur aus.