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Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V bietet ihrer Freundin F ihre zwei Meerschweinchen für €25 mit allem Zubehör zum Kauf an, da V sich neuerdings eher für Schildkröten interessiert. F überlegt. Da sie bereits zwei Katzen hat, lehnt sie dankend ab.
Einordnung
Erlöschen des Antrags durch Ablehnung (§ 146 BGB)
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.
Freibleibendes Angebot – invitatio ad offerendum
Ohne mit ihm vorher in Kontakt getreten zu sein, bietet V dem K „freibleibend“ 100 Smartphones zum Preis von €8.000 per Brief an.