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Fremdgefährdung („Heroinspritzenfall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der alkoholabhängige, aber im Übrigen drogenunerfahrene A möchte mit B Heroin konsumieren. Da seine Hände so zittern, bittet er B, ihm die Spritze zu setzen. Kurz nach der Injektion stirbt A an einer Heroinintoxikation, die sein Atemzentrum lähmt.
Einordnung
2. Heroinspritzenfall (BGHSt 49, 34 - Fremdgefährdung)
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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