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Wirksamwerden – Abgabe und Zugang bei mündlicher Willenserklärung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G bucht telefonisch im Hotel des H ein Zimmer für den 5.5. H sagt die Buchung zu. Als G am 5.5. eintrifft, ist das Hotel voll besetzt. H hatte sich am Telefon verhört und für den 15.5. ein Zimmer reserviert.
Einordnung
Wirksamwerden – Abgabe und Zugang bei mündlicher Willenserklärung
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Wirksamwerden – Zugang: Tatsächliche Kenntnisnahme, bevor sie nach den gewöhnlichen Umständen zu erwarten war.
M will Geschäftsräume kündigen. Die Kündigung muss am 31.1. zugehen. M fährt am 31.1. um 23 Uhr zu V’s Büro und wirft sie in den Briefkasten. Da V im Büro etwas vergessen hatte, fährt er dort um 23.30 Uhr noch einmal hin. Er guckt auch in den Briefkasten und entdeckt die Kündigung.
Wirksamwerden – Zugang: Kündigung auf Türkisch an deutsche Arbeitnehmerin
Versehentlich schickt Unternehmerin U ihrer deutschen Arbeitnehmerin A eine in türkischer Sprache verfasste Kündigung. A liest das Schreiben, versteht aber inhaltlich kein Wort und weiß nicht, worum es sich dabei handelt.