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Übergabe-Einschreiben/ Benachrichtigungskarte – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
42 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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M möchte seine Mietwohnung kündigen. Die Kündigung muss V spätestens am 15.11. zugehen. M warnt V vor und gibt sie als Einschreiben am 9.11. auf. Postbote P trifft V am 12.11. nicht an. Er hinterlässt V die Benachrichtigung, V könne das Einschreiben ab 13.11. abholen. V, der um die Frist weiß, holt es bewusst erst am 16.11. ab.

Einordnung

Übergabe-Einschreiben/ Benachrichtigungskarte – Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärung

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