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Grundfall / zahme Tiere
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K ist Eigentümer einer Kamelfarm und bietet entgeltliche Kamelausritte an. Zoologiestudentin S liebt Kamele und nimmt nach einer sorgfältigen Reiteinweisung und Aufklärung durch K an einem geführten Ausritt teil. Während des Ausritts passieren sie ein Grundstück, auf dem der Schäferhund Rex umherläuft. Rex beginnt sofort zu bellen, wodurch das Kamel erschrickt und die S abwirft. S bricht sich den Arm.
Einordnung
Grundfall / zahme Tiere
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Tierhalterhaftung (Haltereigenschaft)
E ist Eigentümer des Pferdes „Sultan“. Er gibt Sultan zu Ausbildungszwecken in die Verwahrung von Reitstallbesitzerin R. Diese verwendet Sultan für Reitstunden, E trägt aber weiterhin die Kosten der Tierhaltung. Bei einer Reitstunde scheut Sultan und Reitschüler F wird abgeworfen und verletzt.
Deliktische Haftung des Mithalter
A und B leben als Paar seit 2010 zusammen bei A. A kauft 2011 im eigenen Namen die Bulldogge Bello. Beide kümmern sich um Bello, wobei nur A die Kosten für Arztbesuche oder Futter trägt. Als sich beide 2013 trennen und B auszieht, ist Bello jede zweite Woche bei der B. Als Bello die B beißt, verlangt sie von A Schadensersatz.