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Ohne Führerschein (Schutzzweck der Norm)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A unternimmt mit dem SUV seines Vaters eine Spritztor auf der Elbchaussee. Er fährt ordnungsgemäß, aber ohne Führerschein. Auf der Höhe des Fähranlegers Teufelsbrück fährt er die ihm vor den Wagen springende 5-jährige M tot.
Einordnung
Ohne Führerschein (Schutzzweck der Norm)
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Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrlässigkeit nach § 222 StGB
T und O überfahren gleichzeitig die jeweilige Haltelinie an einer Kreuzung. Bei dem Crash stirbt O. T fuhr 65 km/h. Hätte T die erlaubten 50 km/h eingehalten, als O die Linie überfuhr, wäre er 0,7 Sek. später am Unfallort und O hätte bereits die Kreuzung passiert.
Fahrlässigkeit nach § 222 StGB: an Trunkenheit angepasstes Fahren
Die T fährt mit 1,5 Promille BAK aber sonst ordnungsgemäß, als die am Fahrbahnrand spielende 5-jährige M unvermittelt auf die Straße läuft und es zu einem tödlichen Unfall kommt. Bei einem ihrem Zustand angepassten Tempo, wäre dieser nicht passiert, indes schon, wenn T nicht betrunken gewesen wäre.