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Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
L mietet zu seinem 30. Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt der Geburtstag aus.
Einordnung
Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
L möchte eine Messe veranstalten, um dort Brettspiele zu verkaufen. Hierzu mietet sie Vs größten Saal und verschickt für €700 Einladungen an potentielle Kunden. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt die Messe aus.
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
L mietet zu seinem 30.Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Seine Gäste hatten schon vorher alle abgesagt.