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Verstoß gegen StVO = verwerflich?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit 80 km/h fährt. Sie beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die Fahrspur. O ist gezwungen stark abzubremsen. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.
Einordnung
Verstoß gegen StVO = verwerflich?
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Zweck-Mittel-Relation bei Drohung mit Strafanzeige (Beispiel 1)
L hat J dabei beobachtet, wie dieser letzte Nacht ein Fahrradschloss geknackt und das Fahrrad gestohlen hat. Er sagt J, er werde ihn für den Diebstahl anzeigen, wenn J diesen Sommer nicht wöchentlich den Rasen in Ls Garten mäht.

Bedrängende Fahrweise – Bagatelle?
P fährt mit 110 km/h auf der linken Spur der Autobahn. F will viel schneller fahren. Sie fährt deshalb über mehrere Kilometer hinweg immer wieder bis auf 2 Meter auf P auf. Dabei hupt und blinkt sie ständig. P bricht in Angstschweiß aus und wechselt schließlich die Spur.