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Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Da das Blumenbeet seines Nachbarn N von Unkraut übersät ist, beschließt G es zu jäten und findet dabei einen 20-Euro-Schein, den N dort verloren hat. N wollte eigentlich nicht, dass G sich um das Beet kümmert. Normalerweise jätet sein Enkel E es und bekommt dafür von N etwas Geld.
Einordnung
Unberechtigte GoA und EBV + Herausgabe der Sache (Bereicherungsrecht)
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Grundfall: Unechte GoA
G und ihr Mitbewohner M teilen sich eine Wohnung. Beide spielen Tennis. Eines Tages findet G einen seit langem nicht mehr benutzten Tennisschläger von M in der Abstellkammer. Sie verkauft diesen in eigenem Namen an Käufer K und behält den dafür gezahlten Kaufpreis.
Abgrenzung: Keine unechte GoA mangels Fremdheit (Fall: unberechtigte Untervermietung)
Student S hat von Vermieterin V eine 2-Zimmer-Wohnung für € 500 monatlich gemietet. Ohne vorherige Rücksprache mit V vermietet S kurz nach Beginn der Mietzeit eines der Zimmer an Kommilitonin K für € 600 monatlich unter. Für den ersten Monat hat K den Untermietzins bereits bezahlt.