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Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Am 15.11. wurde dem Beklagten B ein gegen ihn ergangenes Versäumnisurteil zugestellt. Der Einspruch des B gegen das Versäumnisurteil ging bei Gericht am 25.11. ein. Der zuständige Bedienstete der Geschäftsstelle erhielt die Einspruchsschrift aufgrund Verzögerungen im Postlauf des Gerichts erst am 10.12.
Einordnung
Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts
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