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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Inhaberin I des Fast-Food-Restaurants „BurgerQueen“ verhandelt telefonisch mit dem Lebensmittel-Lieferanten L über den Kauf von Burger Patties. Drei Tage später erhält I ein Schreiben von L: „Auftragsbestätigung: Lieferung von 1.000 Burger Patties zum Preis €500 am 01.10.2024“. I reagiert nicht, freut sich aber über das gute Geschäft.
Einordnung
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Grundfall)
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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
Die X-OHG schließt mit H e.K. einen Hausmeisterservice-Vertrag zu einem monatlichen Preis von €600. Am Tag darauf erhält die X-OHG von H eine E-Mail: „Bestätigung: Hausmeisterservice zu einem monatlichen Preis von €6.000 ab Januar 2022“. H hoffte, bei der X-OHG würde der falsche Betrag nicht auffallen. Die X-OHG reagiert nicht.

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X wurde als Geschäftsführer der Speditions-GmbH abberufen. Er führt dennoch in ihrem Namen Verhandlungen mit der MB-AG über den Kauf von 10 Lkw. Die Parteien einigen sich. Am nächsten Tag geht der Speditions-GmbH ein Bestätigungsschreiben mit dem Inhalt dieser Einigung zu. Das Schreiben geht im Betrieb unter.