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Unrechtseinsicht 11
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T stiehlt bei seiner Chefin, die als Anwältin bedeutende M&A-Transaktionen durchführt, mehrere wertvolle Preise (Tombstones) aus dem Büro. Dabei führt er eine Waffe bei sich, wobei er davon ausgeht, dass dies rechtlich nicht verboten sei.
Einordnung
Unrechtseinsicht 11
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Unrechtszweifel-Rechtsprechung 4
T sieht wie der Hund des Nachbarn an seinen Briefkasten pinkelt, was die Lackierung (Wert 2,50 €) beschädigen kann. T stößt den Hund kurzerhand energisch weg, wodurch dieser sich den Knöchel verstaucht. T geht davon aus, dass sein Handeln rechtmäßig ist.

Kategorisierung von Irrtümern 1 - Existenzirrtum
T ist langjährige Partnerin einer Sozietät. Sie vertritt in strafbarer Weise in einer komplizierten Konstellation zwei verschiedene Parteien und verstößt damit gegen § 356 StGB. Als nicht im Strafrecht Tätige kennt T die Norm nicht, auch weil in ihrer Ausbildung anwaltliches Berufsrecht nie Thema war. Sie ist daher nicht von der Strafbarkeit ausgegangen.