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Widerklage - wie errechnet man den Gebührenstreitwert II (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG)?

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K hat dem B einen Gebrauchtwagen verkauft. Da B trotz wiederholter Aufforderung den Kaufpreis in Höhe von €6.000 nicht zahlt, erhebt K Klage gegen ihn. B begehrt widerklagend die Feststellung, dass der zugrundeliegende Kaufvertrag unwirksam ist. Nur Ks Klage hat Erfolg.

Einordnung

Widerklage - wie errechnet man den Gebührenstreitwert II (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG)?

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