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Rechtsgeschäftliche Beziehung durch Bankauskunft über Vermögensverhältnisse eines Dritten?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A plant die Durchführung eines großen Projektes. Landrat U, der selbst kein eigenes Interesse hat, sich hieran zu beteiligen, fragt die Bank B während eines örtlichen Volksfestes nach einer Auskunft über die Vermögensverhältnisse des A. Er will vor allem erfahren, ob das Projekt finanziell abgesichert ist. B gibt die erbetene Bankauskunft.
Einordnung
Rechtsgeschäftliche Beziehung durch Bankauskunft über Vermögensverhältnisse eines Dritten?
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