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Versammlungseigenschaft von Spaßveranstaltungen („Love Parade“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Veranstalter A meldet bei Polizeipräsident P die „Love Parade“ als Versammlung an. Geplant sind bunte Wagen, die mit Techno-Musik durch die Stadt ziehen. P erlässt einen Bescheid gegen A, wonach die Veranstaltung keine öffentliche Versammlung sei. A ist damit nicht einverstanden.
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