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Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Verbraucher V möchte zur Finanzierung eines Autos bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €10.000 aufnehmen. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. V unterschreibt seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung.
Einordnung
Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2
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Heilung § 494 Abs. 2 BGB
Verbraucher V nimmt mündlich zur Finanzierung seiner Eigentumswohnung bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €100.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. B überweist den Betrag auf das Konto des V.
Blanketturkunde, § 492 Abs. 1
Verbraucher V möchte zur Finanzierung einer Kaffeemaschine bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €1.000 aufnehmen. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. V unterschreibt eine Blanketturkunde, welche B später ausfüllt und selbst unterzeichnet.