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Heilung § 494 Abs. 2 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Verbraucher V nimmt mündlich zur Finanzierung seiner Eigentumswohnung bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €100.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. B überweist den Betrag auf das Konto des V.
Einordnung
Heilung § 494 Abs. 2 BGB
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