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Vergütungsgefahr nach § 645 analog; angelehnt an BGHZ 40, 71
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U baut für den Landwirt B eine Scheune. B bringt noch vor der Abnahme Heu in der unfertigen Scheune ein. Das Heu entzündet sich von selbst und die Scheune brennt ab. Der Brand wäre genauso in einer fertig errichteten Scheune entstanden.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Pflichten des Bestellers: 4. Mitwirkungsobliegenheit
Die adelige B möchte sich von Künstlerin U ein Ölporträt anfertigen lassen. Sie machen einen Termin im Atelier aus. U träumt davon, sich mit dem Porträt im Schloss der B verewigen zu können. Vor dem Termin bekommt B einen Hautausschlag. U wartet vergebens, B taucht nicht auf.
Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht
B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.