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Einführungsfall, § 156 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gegen T wird fruchtlos eine Zwangsvollstreckung betrieben. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses (§ 802c Abs. 1 S. 1 ZPO). T verschweigt darin seinen Oldtimer-Mercedes, um diesen behalten zu können.
Einordnung
Einführungsfall, § 156 StGB
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