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Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T entnimmt das Sparbuch seiner Großmutter O aus deren Schreibtisch und hebt damit 200€ bei der öffentlichen Sparkasse ab. Anschließend legt T das Sparbuch - wie von Anfang an geplant - in einem unbeobachteten Moment zurück.
Einordnung
Objekt der Zueignung | Sparbuch - Fall
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Objekt der Zueignung | EC-Karten – Fall
Student T nimmt die Geldautomatenkarte seiner Mitbewohnerin O aus deren auf dem Küchentisch liegenden Geldbörse. Damit geht er kurzerhand zum nächsten Bankautomaten, hebt 100 € in bar ab und legt die Karte wie von Anfang an geplant zurück in die Geldbörse.

Von Beginn an geplante Rückgabe an den Eigentümer | Täter leugnet fremdes Eigentum
T nimmt dem O eine Schallplatte aus seiner Sammlung weg. Er plant dabei von Anfang an, dem O als Ersatz die entsprechende Platte, vorgeblich als aus seiner eigenen Sammlung stammendes Stück, anzubieten. O denkt aus Zerstreutheit, er habe die Platte wohl aus Versehen auf dem Wertstoffhof entsorgt und geht auf das Angebot ein.