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Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

V verkauft dem K mit notariellem Vertrag eine Altbauvilla in Bonn. Nach Vertragsunterzeichnung und Kaufpreiszahlung übergibt V dem K die Schlüssel. Drei Monate später, kurz vor Eintragung des K als Eigentümer in das Grundbuch, wird zugunsten des D eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
Einordnung
Rechtsmangel Vormerkung / Entscheidender Zeitpunkt
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