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Käuferanfechtung (§ 119 II) nach Gefahrübergang

Klassisches KlausurproblemNeues Kaufrecht 2022
einfach
schwer74 % lösen richtig
7. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K kauft bei V einen gebrauchten Lamborghini Gallardo, dessen Baujahr mit 2010 im Vertrag festgehalten wird. Nach drei Jahren stellt sich hieraus, dass der Wagen in Wahrheit fünf Jahre älter ist, was K und V nicht bekannt war. V beruft sich auf Verjährung.

Einordnung

Käuferanfechtung (§ 119 II) nach Gefahrübergang

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