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Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Weil S nicht freiwillig zahlt und kein Geld hat, lässt G ein Auto, das sich in der Garage des S befindet, pfänden. D, ein Freund des S, meldet sich und meint, das Auto gehöre ihm
Einordnung
Statthaftigkeit / Abgrenzung zur Drittwiderspruchsklage
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Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag
S und G schließen einen Vertrag, in dem sie sich verpflichten, die Zwangsvollstreckung nicht in Gesellschaftsanteile der jeweils anderen Partei zu betreiben. Wegen einer offenen Geldforderung gegen S pfändet G dennoch den Anteil der S an einer GbR, die mit Sportwagen handelt. S möchte sich gegen die Pfändung wehren.
Statthafter Rechtsbehelf und Rechtsschutzbedürfnis bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=ehemaliger Eigentümer)
B erwirbt bei einer Zwangsversteigerung Ks Grundstück. Trotz des anschließend mit K geschlossenen Mietvertrags betreibt er nun die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. Hiergegen erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.