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„Teufelsaustreibung“ – Erkennbarkeit der Täuschung und Leichtgläubigkeit des Getäuschten

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7. Mai 2026
26 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T spielt dem O vor, dass sein Haus vom Teufel besessen sei. T bietet dem angsterfüllten O gegen eine Zahlung von €5000 an, den Teufel auszutreiben. T weiß, dass ihr Gerede vom „Teufel“ Hokuspokus ist und sie niemandem den „Teufel austreiben“ kann. Jedoch glaubt der überaus naive und leichtgläubige O der T und zahlt ihr das Geld zur Teufelsaustreibung.

Einordnung

„Teufelsaustreibung“ – Erkennbarkeit der Täuschung und Leichtgläubigkeit des Getäuschten

Wie funktioniert Jurafuchs?

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