Jurafuchs

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Minderjährige (§ 52 Abs. 2 ZPO)

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Opa O ist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sein 17-jähriger Enkel E, der kurz vor seinem Abitur steht, soll im Verfahren als Zeuge vernommen werden. E weiß, dass seine Aussage für die Verurteilung des O von Bedeutung ist. E sagt aus. Es Mutter M hat der Vernehmung widersprochen.

Einordnung

Minderjährige (§ 52 Abs. 2 ZPO)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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