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Sachliche Zuständigkeit - Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen (§ 263 Abs. 1, 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB) vor dem Landgericht angeklagt. Nach einer Straferwartung von fünf Jahren wurden drei von zehn Taten eingestellt und A zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. A rügt mit der Revision die fehlende Zuständigkeit.
Einordnung
Sachliche Zuständigkeit - Entscheidung durch ein höherrangiges Gericht
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