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Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld

einfach
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7. Mai 2026
37 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.

Einordnung

Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld

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