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Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

G leidet unerkannt an einer manischen Depression, die ihre freie Willensbestimmung ausschließt. G vermietet dem M für eine Party einige ihrer teuren Champagnergläser. Als M grob fahrlässig versucht, die Gläser jeweils mit einem Finger zu balancieren, gehen alle zu Bruch.
Einordnung
Verhältnis zu Vertrag & Delikt- Fremdbesitzerexzess im Zweipersonenverhältnis
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