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Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Verbraucherin V mietet von Unternehmer U ein Textbearbeitungsprogramm. Nach zwei Jahren lassen sich Dateien ab und zu nicht mehr in eine pdf-Datei umwandeln. Als V um Problembehebung bittet, erwidert U, das Problem läge an ihrem Umgang und sei nicht mangelhaft geliefert worden.
Einordnung
Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
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Verspätete Bereitstellung digitaler Inhalte
Verbraucherin V ist großer Musikfan. Deshalb kauft sie von Unternehmerin U ein neues Album ihrer Lieblingskünstlerin für €10. Sie vereinbaren, dass V auf das Album online in Us App Mango Music zugreifen kann. V kann auch nach zwei Tagen noch nicht auf das Album zugreifen.

Grundfall: Schadensersatz
Verbraucherin V bucht bei Unternehmerin U Online-Yogakurse, die V abrufen kann, wann sie möchte. V hat nach 15 Tagen noch keinen Zugriff auf die Kurse. Einer ausdrücklichen Aufforderung zur Bereitstellung ist U nicht nachgekommen. V bucht Yogakurse bei einem anderen Anbieter.