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Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Rückgabe des Titels

einfach
schwer83 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. G lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Ein Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag von G €10.000 in bar bei S. G bleibt im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils.

Einordnung

Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / Rückgabe des Titels

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