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ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Verbot der Überpfändung (§ 803 Abs. 1 S. 2 ZPO)

G weist Gerichtsvollzieher Z an, einen titulierten Anspruch in Höhe von €1.000 gegen die S zu vollstrecken. Der einzige Vermögenswert, den S hat, ist ein Porsche im Wert von €100.000. Z pfändet den Porsche. S will gegen die Pfändung vorgehen.

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Zivilrecht › ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)

G hat gegen die selbstständige Automechanikerin S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet das Auto der D, das gerade zur Reparatur auf der Hebebühne steht. Er hat zuvor gesehen, wie D das Auto bei S abgestellt und einen Reparaturauftrag erteilt hat. D will gegen die Pfändung vorgehen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Begründetheit / Prüfungsschema

G lässt Gerichtsvollzieher Z einen titulierten Anspruch bei S vollstrecken. Weil S in einer WG mit D wohnt und dieser nicht einwilligt, pfändet Z den Wohnzimmer-TV nicht. Die Erinnerung des G dagegen wird zurückgewiesen. Anschließend zieht D aus der WG aus.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Sicherungseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

S nimmt bei der Bank D einen Kredit auf. Zur Sicherung ihrer Forderung lässt D sich das Eigentum an der Rolex des S übertragen. Die Uhr bleibt aber bei S. G hat eine titulierte Forderung gegen S. Zur Vollstreckung der Forderung lässt er die Uhr pfänden. D will dagegen vorgehen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Anwartschaftsrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

D kauft von S eine Luxusuhr. Sie vereinbaren Ratenzahlung und einen Eigentumsvorbehalt. Weil S einen Tresor hat, bleibt die Uhr erst einmal bei ihm. Vor Zahlung der letzten Rate lässt G einen titulierten Anspruch gegen S vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher pfändet die Uhr. D will dagegen vorgehen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

„Normalfall“ Einziehungsklage - Zulässigkeit

G hat gegen S einen Zahlungstitel i.H.v. €11.000. S hat gegen D aus Dortmund eine Forderung i.H.v. € 11.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. D zahlt nicht. Nun will G die D auf Zahlung verklagen.

Die neuesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Berufung – Auswirkung auf das vollstreckbare Urteil

Auf die Klage des G hin wird S zur Zahlung von €3.000 verurteilt. Das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil wird S zugestellt. S überlegt sich, dass er dagegen Berufung einlegen möchte. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?

Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Weitere Titel neben dem Urteil (Einführungsfall)

Stromlieferant L beliefert S mit Strom. Als S seine Stromrechnung nicht bezahlt, ergeht auf Ls Antrag ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid gegen S. Als S auf den Vollstreckungsbescheid hin immer noch nicht zahlt, fragt sich L, was er nun tun kann. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung

Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks ist und möchte daher in dieses vollstrecken. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage

Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken. ‌

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