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ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Zivilrecht › ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Statthafter Rechtsbehelf bei Vollstreckungsvertrag

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Zivilrecht › ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)

G hat gegen die selbstständige Automechanikerin S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet das Auto der D, das gerade zur Reparatur auf der Hebebühne steht. Er hat zuvor gesehen, wie D das Auto bei S abgestellt und einen Reparaturauftrag erteilt hat. D will gegen die Pfändung vorgehen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vorbehaltseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“

D verkauft S ein Fahrrad. Sie vereinbaren Ratenzahlung. Bis zur Zahlung der letzten Rate soll D Eigentümer bleiben. G hat gegen S eine titulierte Forderung. Er lässt diese vollstrecken, bevor S die letzte Rate an D gezahlt hat. Der Gerichtsvollzieher pfändet bei S das Fahrrad. D will dagegen vorgehen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Beweislast / Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB) bei Ehegatten

Eheleute S und D leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Geburtstag schenkt S dem D ein Gemälde seines Lieblingskünstlers, das D im Wohnzimmer aufhängt. G, der eine titulierte Forderung gegen S hat, lässt das Gemälde pfänden. D will sich dagegen wehren.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Anfechtungsrecht nach § 9 AnfG

G hat gegen S eine titulierte Forderung in Höhe von €30.000. S will seinen einzigen Wertgegenstand, einen Porsche 911, nicht abgeben. Daher schenkt er das Auto kurzerhand seiner Tochter Daniela D, die noch daheim lebt. G lässt den Porsche dennoch pfänden. Gegen die Pfändung will D sich wehren.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

„Normalfall“ Einziehungsklage - Zulässigkeit

G hat gegen S einen Zahlungstitel i.H.v. €11.000. S hat gegen D aus Dortmund eine Forderung i.H.v. € 11.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. D zahlt nicht. Nun will G die D auf Zahlung verklagen.

Die neuesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)

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Berufung – Auswirkung auf das vollstreckbare Urteil

Auf die Klage des G hin wird S zur Zahlung von €3.000 verurteilt. Das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil wird S zugestellt. S überlegt sich, dass er dagegen Berufung einlegen möchte. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Weitere Titel neben dem Urteil (Einführungsfall)

Stromlieferant L beliefert S mit Strom. Als S seine Stromrechnung nicht bezahlt, ergeht auf Ls Antrag ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid gegen S. Als S auf den Vollstreckungsbescheid hin immer noch nicht zahlt, fragt sich L, was er nun tun kann. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage

Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken. ‌

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