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Kann die Bezeichnung als „schwul“ eine strafbare Beleidigung sein?

einfach
schwer87 % lösen richtig
9. Mai 2023
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Die wütende Social-Media Nutzerin U kommentiert unter ein Foto des C mit seiner Freundin, dass C schwul sei.

Userin Ursula (U) missfallen die Instagram-Bilder von Chris alias Cupcake TV (C). Nachdem U mehrfach in den Kommentarspalten negatives Feedback hinterlassen hat, bezeichnet sie C unter einem Pärchenfoto mit dessen Freundin als „schwul“. C stellt Strafantrag.

Einordnung

Das OLG Köln hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Begriff „schwul“ eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht. Während die Vorinstanz dies für den vorliegenden Fall noch ausgeschlossen hatte, kam das OLG zu dem Schluss, dass es sich hier je nach Umstand des konkreten Einzelfalles durchaus um eine strafbare Beleidigung handeln könne.

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