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Gefährdungsschaden - Fehlende Bonität
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schwindler S gibt gegenüber der Bank B glaubhaft vor, er verfüge über mehrere Eigentumswohnungen. Daraufhin zahlt B dem S einen hohen Kredit aus. Tatsächlich ist S pleite und vermögenslos.
Einordnung
Gefährdungsschaden - Fehlende Bonität
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Individueller Schadenseinschlag I – Melkmaschinenfall
Vertreter V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum Kaufpreis von €350.000, was deren objektivem Wert entspricht. B hat 50 Kühe und V hatte ihm vertraglich zugesichert, dass die Maschine für 50 Kühe geeignet wäre. Die Maschine ist jedoch nur für 10 Kühe ausgelegt.

Individueller Schadenseinschlag II – Getäuschte zu vermögensschädigenden Maßnahmen genötigt
Vertreterin V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum „einmaligen Sonderpreis“ von €350.000, was dem objektivem Wert entspricht. B nimmt wegen des vermeintlichen Sonderangebots ein ungünstiges Darlehen auf. Hätte B gewusst, das dies dem Listenpreis entspricht, hätte er das Darlehen nicht aufgenommen.