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Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Holzhändler R schuldet dem unliebsamen Zimmermann S Geld. R trägt seinem Arbeiter T auf, den S zu erschießen. T legt sich auf die Lauer. In der Dämmerung hält T den Gymnasiasten H für den S und erschießt irrtümlicherweise den H.
Einordnung
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
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T misshandelt die dreijährige Tochter K seiner Freundin tagelang schwer. Durch einen heftigen Schlag gegen den Kopf prallt K an der Wand auf und stirbt an einer Hirnblutung. T sagt, er habe mit dem Tod nicht gerechnet, da K frühere Schläge stets überlebt habe.

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