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Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)

einfach
schwer66 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Holzhändler R schuldet dem unliebsamen Zimmermann S Geld. R trägt seinem Arbeiter T auf, den S zu erschießen. T legt sich auf die Lauer. In der Dämmerung hält T den Gymnasiasten H für den S und erschießt irrtümlicherweise den H.

Einordnung

Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)

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