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Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R möchte eine Lagerhalle errichten und beantragt eine Baugenehmigung. Das genehmigungspflichtige Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, es fehlen aber gesetzlich vorgeschriebene Rettungswege. Die Behörde erteilt R die Baugenehmigung mit der Auflage, Rettungswege einzurichten.
Einordnung
Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
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