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Bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB: Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Nordlicht N hat das Wanderfieber gepackt. Angetan vom idyllischen bayerischen Alpenvorland ersteht er Almgrund, um selbst "so eine urige Hütte" zu errichten. Abseits von jeder Zivilisation erwartet er keinerlei Probleme mit den örtlichen Behörden.
Einordnung
Bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB: Grundfall
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