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Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Autohändler A kauft bei Hersteller F einen mintgrünen Fiat 500. A verkauft ihn an die Studentin S. Nach einer Woche stellt S fest, dass bei dem Fiat wegen eines Herstellungsfehlers Öl ausläuft. Sie verlangt von A Nachbesserung. A bessert nach. Dies kostet ihn €200. F hat den Fehler nicht verschuldet.
Einordnung
Selbständiger Lieferantenregress § 445a Abs. 1 BGB
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Ablaufhemmung § 445b II
Möbelverkäufer V kauft bei Hersteller H den Massagesessel 3000. Der Sessel ist ein Ladenhüter und wird erst 23 Monate nach Ablieferung bei V vom pensionierten Richter R gekauft. Bei R gibt die Maschine aber wegen eines Herstellungsfehlers drei Monate später den Geist auf, weshalb R von V Nachlieferung verlangt. V erfüllt sofort nach.

Beweislastumkehr §§ 478 I, 477
Großkanzleianwalt A kauft privat bei Händler H einen neuen Porsche. H hatte das Auto direkt vom Hersteller P erworben. Zwei Monate nach Übergabe an A brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise des A beruht. H liefert einen neuen Porsche nach.