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Beweislastumkehr §§ 478 I, 477

Neues Kaufrecht 2022
einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Großkanzleianwalt A kauft privat bei Händler H einen neuen Porsche. H hatte das Auto direkt vom Hersteller P erworben. Zwei Monate nach Übergabe an A brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise des A beruht. H liefert einen neuen Porsche nach.

Einordnung

Beweislastumkehr §§ 478 I, 477

Wie funktioniert Jurafuchs?

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