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Kein dringendes betriebliches Erfordernis (Hintergrund)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Aufgrund zurückgehender Aufträge will Arbeitgeber A im gleichen Umfang Personal reduzieren. A kündigt Maschinenbauer M deshalb ordentlich. Der Auftragsrückgang könnte allerdings durch den Abbau von Überstunden der anderen Arbeitnehmer ausgeglichen werden.
Einordnung
Kein dringendes betriebliches Erfordernis (Hintergrund)
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Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
R ist als Ressortleiter bei Unternehmerin U tätig. U entschließt sich, künftig selbst die Ressortleitung zu übernehmen. Infolgedessen kündigt U dem R ordentlich. Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten existieren nicht und die Sozialauswahl war ordnungsgemäß.
Vorratskündigung
Arbeitgeberin A kündigt Reinigungskraft R ordentlich, nachdem ein Reinigungsauftrag mit einer Hochschule auslief. Zur Begründung führt A an, dass sie sich zwar an der Neuausschreibung beteiligt habe, aber noch offen sei, ob A den Auftrag noch einmal erhalte.