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Sonderfall: Behörde hätte auch ohne Ermessensfehler so gehandelt
Sachverhalt
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Verpflichtungsklage
Töpfer T möchte seine Ware auf dem festgesetzten Töpfermarkt der Stadt S anbieten. Aus Kapazitätsgründen lehnt S Ts Teilnahme am Markt mit der Begründung ab, sein Stand wäre in einer internen Stichwahl nicht gewählt worden. T möchte seine Teilnahme nun gerichtlich erreichen.
Sonderfall: Verpflichtungsurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
Fürs Straßenfest stellt A den erforderlichen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (= Ermessensentscheidung) für ihren Stand bei der Behörde B. B hat bereits allen anderen Teilnehmenden die Erlaubnis erteilt. A erhält einen Ablehnungsbescheid, nur weil Sachbearbeiter S persönliche Probleme mit ihr hat.