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Versuch des § 248b StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T möchte mit Os Sportrad ohne deren Einverständnis eine Tour unternehmen und es danach der O zurückgeben. Als er bereits das Schloß aufgeknackt, einen Fuß auf der Pedale stehen hat und das Rad in Gang setzen möchte, bemerkt O ihn und verhindert, dass T losfährt.
Einordnung
Versuch des § 248b StGB
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Erfordernis des Strafantrags, § 248b Abs. 3 StGB
T unternimmt mit Os neuem E-Bike gegen Os Willen eine Tour durch den alten Elbtunnel bis ins alte Land. Am Abend gibt er O das Rad zurück.
Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten
V ist knapp bei Kasse. Um eine Rechnung zu tilgen, die sie sonst nicht bezahlen könnte, verkauft V ihren Computer an K. Damit begleicht sie ihre offene Rechnung. Später ficht K den Kaufvertrag wirksam an und verlangt die gezahlten €1.500 heraus. V wendet ein, das Geld sei weg.