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Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

einfach
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29. März 2025
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

entreicherung

V ist knapp bei Kasse. Um eine Rechnung zu tilgen, die sie sonst nicht bezahlen könnte, verkauft V ihren Computer an K. Damit begleicht sie ihre offene Rechnung. Später ficht K den Kaufvertrag wirksam an und verlangt die gezahlten €1.500 heraus. V wendet ein, das Geld sei weg.

Einordnung

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

Prüfungsschema

Wie prüfst Du den Umfang eines Bereicherungsanspruchs (§ 818 BGB)?

  1. § 818 Abs. 1 BGB: Tatsächlich gezogene Nutzungen
  2. § 818 Abs. 2 BGB: Wertersatz bei Unmöglichkeit der Herausgabe
  3. § 818 Abs. 3 BGB: Entreicherung
  4. § 818 Abs. 4, 819, 820 BGB: Verschärfte Haftung
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